Diese simple Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Es gibt etwa 2000 unterschiedliche Hörgeräte in verschiedenen Preis- und Leistungsklassen. Der Preis der günstigsten Hörgeräte wird durch die Festbeträge der gesetzliche Krankenkassen festgelegt und liegt etwa bei 700€. Für ein Topmodell fallen ungefähr 3500€ an. Von allen Geräten innerhalb dieser Preisspanne muss jeweils noch die eventuelle Beteiligung Ihres jeweiligen Kostenträgers abgezogen werden um auf Ihren individuell zu zahlenden Eigenanteil zu kommen.
Hörgeräte werden in den meißten Fällen von der gesetzlichen Krankenversicherung bezuschusst. Aber auch private Krankenkassen, private Zusatzversicherungen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger, Beihilfe oder die Heilfürsorge übernehmen unter den richtigen Vorraussetzungen einen Teil der Kosten. Sprechen Sie uns gern an, wer in Ihrem Fall für eine Kostenübernahme in Frage kommt.